Die Ausstellung einer Bescheinigung nach § 48 BAföG erfolgt ab sofort durch das WiSo-Studienberatungszentrum . Dabei ist der Nachweis mit einer gesonderte Bescheinigung für die Bachelorstudiengänge (B.Sc.) Betriebswirtschaftslehre, Volkswirtschaftslehre, Sozialwissenschaften, Gesundheitsökonomie und Wirtschaftsinformatik der Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Fakultät für das Inlands-BAföG nicht mehr erforderlich. Der Nachweis erfolgt anhand der Leistungsübersicht des Prüfungsamtes direkt beim BAföG-Amt Köln.

Köln 15. Juli 2011

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